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FreeSmoke

Hintergrund

Geschichte der E-Zigarette

Die Idee ist deutlich älter als der Markt. Zwischen dem ersten Patent und dem ersten kommerziell erfolgreichen Gerät liegen fast vier Jahrzehnte.

1963: Gilberts Patent

Der US-Amerikaner Herbert A. Gilbert meldete 1963 eine rauchlose Zigarette ohne Tabak zum Patent an; erteilt wurde es 1965. Sein Entwurf beschrieb bereits das Grundprinzip: erhitzte, aromatisierte Luft statt Verbrennung. Ein Markterfolg blieb aus. Die Technik der Zeit bot keine Energiequelle, die klein und leistungsfähig genug gewesen wäre, und ein kommerzielles Interesse an einer Alternative zur Tabakzigarette existierte in den 1960er-Jahren praktisch nicht.

2003: Hon Liks Entwicklung

Vier Jahrzehnte später entwickelte der chinesische Apotheker Hon Lik ein Gerät, das Flüssigkeit mit Ultraschall vernebelte. Er meldete es 2003 zum Patent an. Anders als Gilbert hatte er Zugriff auf Lithium-Ionen-Akkus und moderne Miniaturisierung - die technischen Voraussetzungen waren nun da. Die Vermarktung begann 2004 in China, kurz darauf folgte der Export nach Europa und Nordamerika.

In der weiteren Entwicklung setzte sich statt der Ultraschallvernebelung die einfachere und robustere Widerstandsheizung durch, die bis heute Standard ist - siehe Funktionsweise.

Ab 2006: der europäische Markt

In Deutschland und den Nachbarländern entstanden ab etwa 2006 die ersten spezialisierten Anbieter. Die Geräte dieser Zeit ahmten optisch klassische Zigaretten nach: schlanke Stäbchen mit einer LED an der Spitze, die die Glut simulierte. Nachgefüllt wurde über vorgefüllte Kartuschen, sogenannte Depots.

Auch FreeSmoke gehört zu den Anbietern, die in dieser Phase begannen. Die damalige Produktlandschaft - Startersets, Depots, Nachfüllflüssigkeiten und Zerstäuber - bildete für Jahre den Standard des Markts.

2010 bis 2015: die technische Emanzipation

Ab etwa 2010 löste sich das Design von der Zigarettenoptik. Größere Akkuträger mit regelbarer Leistung, nachfüllbare Tanks statt Kartuschen und wechselbare Verdampferköpfe setzten sich durch. Aus einem Ersatzprodukt wurde eine eigenständige Gerätekategorie mit eigener Technik und einer aktiven Nutzergemeinschaft, die Bauteile selbst kombinierte.

Ab 2016: Regulierung

Mit der europäischen Tabakproduktrichtlinie und ihrer deutschen Umsetzung im Tabakerzeugnisgesetz kam ab 2016 ein einheitlicher Rechtsrahmen. Er begrenzt unter anderem die Nikotinkonzentration in Liquids und die Behältergrößen, schreibt Warnhinweise und Meldepflichten vor und untersagt Werbung für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter in weiten Teilen - einschließlich Online-Medien.

Diese Regelung ist der Grund, weshalb dieser Bereich rein informativ gehalten ist und keine Produkte bewirbt.

Die Entwicklung im Überblick

Jahr Ereignis
1963Herbert A. Gilbert meldet eine rauchlose Zigarette zum Patent an
1965Patenterteilung, keine kommerzielle Umsetzung
2003Hon Lik meldet sein Verdampferkonzept in China zum Patent an
2004Markteinführung in China
ab 2006erste spezialisierte Anbieter in Europa
ab 2010regelbare Akkuträger, nachfüllbare Tanks
ab 2016einheitliche Regulierung durch die EU-Tabakproduktrichtlinie

Zuletzt redaktionell geprüft: Juli 2026